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Landesbank

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Landesbank Artikel

Als Landesbanken werden in Deutschland bestimmte Kreditinstitute genannt, die einzelne oder mehrere Bundesländer u.a. bei der Besorgung der bankmäßigen Geschäfte und der Förderung der Wirtschaft eines Landes unterstützen. In diesem Sinne nehmen Landesbanken einen öffentlichen Auftrag wahr. Landesbanken sind darüber hinaus befugt, alle in dem Rahmen ihrer Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Insoweit treten diese Institute am Markt seit Jahren als allgemeine Geschäftsbank bzw. Universalbank auf. Landesbanken werden überdies traditionell zusammen mit den für die jeweilige Sparkassenregion zuständigen Girozentralen als Gemeinschaftsbank geführt. Als zentrales Institut der Sparkassen eines Landes sind sie deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr und u. a. für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für die Refinanzierung – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – zuständig.

Ferner werden einzelne Dienstleistungen für die Kunden der Sparkassen erbracht, beispielsweise in dem Auslandsgeschäft.

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. HSH Nordbank AG) sind die Landesbanken in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als solche unterstehen sie der staatlichen Aufsicht in den jeweiligen Ländern.

Buch-Tipp: Der Staat im Bankwesen. Zur Rolle der Landesbanken in Deutschland Um ausführliche Informationen zum Buch "Der Staat in dem Bankwesen. Zur Rolle der Landesbanken in Deutschland" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Neuere Entwicklungen

Seit den 1970er vergeben die Landesbanken zunehmend auf eigene Rechnung Kredite an ihre eigene Kundschaft. Durch starke politische Einflußnahmen ihrer Gewährträger, die gleichzeitig Aufsichtspflichten haben, und vorgeblich strukturpolitische Absichte verfolgen, sind die Kreditvergaben verschiedentlich in die öffentliche Kritik geraten. Da die Kreditvergabe der Landesbanken den gleichen Grundsätzen des Kreditwesengesetzes unterliegen wie die Kreditvergabe des privaten Bankensektors, die Eigenkapitalquote jedoch jeweils durch Mittelzuweisungen aus dem Haushalt der Bundesländer verbessert wurde, kam es zu massiver Kritik der Verbände des privaten Bankgewerbes. In dem Rahmen einer Klage wegen Wettbewerbsverzerrung wurde die bisherige sogenannte Anstaltslast modifiziert. Die Gewährträgerhaftung wird in dem Juli 2005 abgeschafft.

Siehe auch "Brüsseler Konkordanz"

Buch-Tipp: Die Fusion öffentlicher Banken als Akt der Verwaltungsorganisation Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Fusion öffentlicher Banken als Akt der Verwaltungsorganisation". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Liste der Landesbanken/Girozentralen in Deutschland:

  • Bremer Landesbank , gehört mehrheitlich zu dem Konzern der NORD/LB
  • HSH Nordbank , hervorgegangen aus der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Kiel
  • Landesbank Berlin als Teil der Bankgesellschaft Berlin
  • LBBW - Landesbank Baden-Württemberg - Girozentrale
  • Helaba - Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale
  • NORD/LB - Norddeutsche Landesbank - Girozentrale
  • WestLB - Westdeutsche Landesbank - Girozentrale, privatrechtliche Tochter der LB NRW
  • LB NRW - Landesbank Nordrhein-Westfalen
  • Saar LB - Saarländische Landesbank - Girozentrale
  • Sachsen LB - Sächsische Landesbank - Girozentrale
  • Bayern LB - Bayerische Landesbank
  • LRP - Landesbank Rheinland-Pfalz - Girozentrale

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